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Installateur-Pichler - Installateur - Vasoldsberg - gutgemacht.at
http://www.gutgemacht.at/c/Installateur-pichler
Sehr geehrter Kunde! Empfehlen Sie uns weiter! Einfach auf www.gutgemacht.at/c/Installateur-pichler reinklicken und Bewertung abgeben. Ihr Installateur-Pichler Team.
Pichler - Installateur
http://www.pichler-installateur.at/
Sehr geehrte Damen und Herren, die Steiermärkische Landesregierung hat die Richtlinien für die Direktförderung moderner Holzheizungen sowie thermischer Solaranlagen für die Dauer von 1. Jänner 2014 bis 31. Dezember 2014 beschlossen. Förderänderungen 2014: • Holzheizungen: - Die Förderhöhen und Voraussetzungen sind grundsätzlich gleich geblieben - Förderung einer Umwälzpumpe mit einem Energieeffizienzindex von max. 0,23 (niedriger Wert als bei der alten Bezeichnung A) • Thermische Solaranlagen: - Anlagen ab 16 m² Aperturfläche mit Heizungseinbindung - Erhöhung des Sockelbetrages auf € 550,-- sowie des m² Satzes auf € 70,-- - Anlagen von 6 bis < 16 m² Aperturfläche - Senkung des Sockelbetrages auf € 200,-- - Förderung einer Umwälzpumpe mit einem Energieeffizienzindex von max. 0,23 (niedriger Wert als bei der alten Bezeichnung A) Weitere Zuschüsse oder Förderungen seitens anderer Landesdienststellen: Bei Bauvorhaben, die im Rahmen der Wohnbauförderung gefördert werden ist keine zusätzliche Direktförderung aus dem Steirischen Umweltlandesfonds möglich. (AUSNAHME: „Eigenheimförderung neu“ – Eine Kombination ist möglich) Die Stufe 1 dieser Förderanträge (Vorprüfungsverfahren) können per Post, persönlich aber auch per Email an antrag@regionalenergie.at übermittelt werden. Bitte nur die neuen Antragsformulare für 2014 verwenden. Im Anhang finden Sie die aktuellen Unterlagen, welche auch auf der Homepage httwww.regionalenergie.at (Förderablauf) abrufbar sind. Für Fragen stehe wir Ihnen gerne lösungsorientiert zur Verfügung! Mit besten Grüßen, Manuela Pichler Geschäftsführerin Firma Installateur-Pichler Mail.: office@pichler-installateur.at Web.: http://www.pichler-installateur.at
Verwaltungsportal der Steiermärkischen Landesregierung - Verwaltung - Land Steiermark
http://www.verwaltung.steiermark.at/
Sehr geehrter Kunde! Direktförderungen werden bis Jahresende unverändert in der Steiermark weitergeführt. Direktförderung moderne Holzheizungen - Land Steiermark Direktförderung "Biomassekleinfeuerungsanlagen" des Landes Steiermark für Gebäude mit Wohnnutzung: Wohnbauförderung Land Steiermark - Wohnhaussanierung Förderung für Energiesparmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energie, etc. ... nähere Informationen unter http://www.verwaltung.steiermark.at/ Wohnbauförderung Land Steiermark - Eigenheim In der Steiermark wird die Wohnbauförderung für Einfamilienhäuser nur beim Einbau von Alternativenergieanlagen gewährt. Nähere Infos: www.wohnbau.steiermark.at Direktförderung Solaranlagen - Land Steiermark Direktförderung von thermischen Solaranlagen für Privathaushalte, landwirtschaftliche Betriebe, etc. Direktförderung Photovoltaikanlagen - Land Steiermark Direktförderung von Photovoltaikanlagen ab 2 kWp für Privathaushalte, landwirtschaftliche Betriebe, etc. Weitere Informationen zu den Förderungen 2013 finden Sie unter den angeführten Link oder unter http://www.verwaltung.steiermark.at Mit freundlichen Grüßen! Manuela Pichler Geschäftsführerin Firma Installateur-Pichler www.pichler-installateur.at
Installateure-Steiermark
http://www.installateure-stmk.at/
Liebe Kunden! Man findet uns jetzt auch unter: www.installateure-stmk.at Firma. Installateur-Pichler!
meininstallateur.at
http://www.mein-installateur.at/
Jetzt neu!! Ihr findet uns auch unter : www.mein-installateur.at Euer Installateur-Pichler Team!
www.findok.bmf.gv.at
„Handwerkerbonus“ - auch 2017 stehen Budgetmittel zur Verfügung Die österreichische Bundesregierung stellt auch 2017 wieder bis zu 20 Mio. Euro für die Förderung von Handwerkerleistungen zur Verfügung. Eine dementsprechende Information wurde seitens des Bundesministeriums für Finanzen Anfang November 2016 unter www.findok.bmf.gv.at veröffentlicht. Mit dem „Handwerkerbonus“ erhalten Privatpersonen eine Förderung von bis zu 600 Euro für die Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung ihres Hauses oder ihrer Wohnung, wenn dabei Leistungen eines Handwerkers oder befugten Unternehmens in Anspruch genommen werden. Anträge können nur solange gefördert werden wie Budgetmittel vorhanden sind. Informationen zum noch vorhandenen Förderungsbudget finden Sie im Download-Bereich auf der rechten Seite. Bitte beachten Sie, dass pro Jahr und pro AntragstellerIn nur ein Antrag eingereicht werden kann. So funktioniert der „Handwerkerbonus“ Einreichen können ausschließlich natürliche Personen, die an ihrem in Österreich gelegenen Wohnobjekt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) eine Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung durchgeführt haben. Pro AntragstellerIn und Jahr kann für EIN Wohnobjekt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) EIN Förderungsantrag gestellt werden. Wird das Förderungsbudget vor Ende der Einreichfrist vollständig ausgeschöpft, wird die Aktion beendet und eine Antragstellung bzw. Auszahlung weiterer Förderungen ist nicht mehr möglich. Gefördert werden ausschließlich Arbeitsleistungen von Handwerkern und befugten Unternehmen in privaten Haushalten. Der Leistungszeitraum und das Datum der eingereichten Endrechnungen müssen im Zeitraum 01.06.2016 bis 31.12.2017 liegen. Eine Antragstellung ist erst nach Umsetzung der Maßnahmen möglich. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Endrechnung bereits vorliegen und die Rechnungssumme an den Handwerker bzw. das befugte Unternehmen bezahlt worden sein. Dies ist mittels Überweisungsbeleg, Kontoauszug, Beleg gemäß §132a BAO (z.B.: Registrierkassenbeleg) usw. nachzuweisen. Die Kosten für die Arbeitsleistungen müssen pro Endrechnung mindestens 200 Euro (exkl. Umsatzsteuer) betragen. Die Förderung beträgt pro Wohnobjekt 20 % der förderungsfähigen Gesamtkosten (=Arbeitsleistungen und Fahrtkosten, exkl. Umsatzsteuer) bzw. maximal 600 Euro. Euer Installateur-Pichler Team!